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Schrankenloser Nahverkehr für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G

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Anerkannte Schwerbehinderte, die im grün-orangen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen“G” (gehbehindert) haben und die im Besitz eines gültigen Beiblatts mit Wertmarke sind, können ab dem 01.09.2011 im gesamten Bundesgebiet den Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Die bisherige 50-Kilometer-Beschränkung vom Wohnort aus für Nahverkehrszüge der DB AG fällt weg. Damit können schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen "G" bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos fahren. Und das ohne Kilometerbeschränkung.

„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte.

Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau.

Für anerkannte Schwerbehinderte ohne das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis gilt diese Regelung leider nicht.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG

eingestellt: 2011-08-31/hi

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