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Organspende

Der Hirntod – keine Lebenschance mehr

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In Deutschland gibt es diesbezüglich der Todesfeststellung sehr strenge gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Nur diejenigen können Organe spenden, die auf einer Intensivstation den Hirntod erleiden.

Unter dem Hirntod versteht man den Zustand der irreversibel - also unumkehrbar - erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm).

Hierzu einige Hinweise:

  • Patienten, bei denen nur der Herztod festgestellt wurde, dürfen in Deutschland nicht zu Organspendern werden.
  • Patienten, die zwar bewusstlos im Koma liegen, deren Gehirn aber nicht komplett zerstört ist, kommen nicht für eine Organspende in Frage.
  • Patienten mit primären (z.B. Unfall, Hirnblutung, Hirnschlag) oder sekundären (z.B. durch Herzinfarkt zu lange Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn) Gehirnschäden werden in die Klinik immer mit dem Ziel der Heilung eingeliefert und behandelt. Erst wenn das nicht gelingt und erste Anzeichen auf einen Hirntod hindeuten, wird an eine Organspende gedacht und eine Hirntoddiagnostik eingeleitet.
  • Mit der Hirntoddiagnostik wird der Tod sicher festgestellt. Es sind mehrere, genau festgelegte und zu dokumentierende Schritte notwendig. Mit dem Abschluss der Hirntoddiagnostik und Feststellung des Hirntodes wird der Todeszeitpunkt dokumentiert.
  • Die Funktion der Organe der am Hirntod verstorbenen Patienten wird nur noch durch maschinelle Unterstützung aufrechterhalten.
  • Nach dem Abschluss der Hirntoddiagnostik steht der Tod fest. Danach gibt es zwei Möglichkeiten - entweder werden die Maschinen abgeschaltet - oder diese erhalten die Funktion der Organe noch kurzfristig bis zu einer eventuellen Organentnahme.

Herz- und Atemstillstand allein sind keine untrüglichen Todeszeichen, denn der Mensch kann wieder belebt werden! Das Erlöschen der Hirnfunktionen ist ein sicheres Todeszeichen. Ohne Hirnfunktion ist kein Leben möglich. Der Mensch ist unwiederbringlich tot.


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