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Organspende

Fragen und Antworten zum Organspendeausweis

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Sind ärztliche Untersuchungen notwendig?

Sie müssen nicht zum Arzt, wenn Sie gesund sind. Es gibt einige Ausschlussgründe wie z. B. eine akute Virusinfektion, Krebserkrankung u.a., die jedoch nur im Falle einer Organentnahme entscheidend sind. Sie brauchen sich heute darüber keine Gedanken zu machen.

Bis zu welchem Alter bin ich als Spender geeignet?

Es gibt keine Altersbegrenzung, denn auch ältere Menschen bis über 80 Jahren können nach dem Tode ihre Organe spenden. Es kommt hier auf den tatsächlichen Zustand (biologisches Alter), nicht auf das tatsächliche Alter der Organe an. Die Eignung für die Organspende wird immer nach dem Tode festgestellt. Viele ältere Menschen warten auch auf ein Spenderorgan.

Ab welchem Alter kann ich selbst entscheiden?

Ab 16 Jahren kann jeder diese Entscheidung – pro oder contra - selbst treffen, ohne die Eltern zu fragen. Aber es ist immer sinnvoll, mit der Familie über diese Entscheidung zu reden. Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher eine Organspende ablehnen. Auch dies kann man mit einem Organspendeausweis dokumentieren.

Muss man sich als Organspender registrieren lassen?

In der BRD gibt es kein Register. Es reicht aus den Organspendeausweis selbst auszufüllen und bei den Personalpapieren zu verwahren. Wichtig ist es mit den Angehörigen über die Entscheidung zu sprechen.

Welche Organe bzw. Gewebe kann man spenden?

Das Transplantationsgesetz vom 1. Dez. 1997 regelt die Entnahme von Organen wie Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Auch die Entnahme von Geweben (wie z.B. die Augenhornhaut, Gehörknöchelchen, Herzklappen) ist hier geregelt.

Kann ich selbst entscheiden, welche Organe entnommen werden dürfen bzw. welche nicht?

Im Organspendeausweis kann der Entnahme von Organen / Geweben generell zugestimmt, teilweise oder gänzlich widersprochen werden oder auch nur die Entnahme bestimmter Organe / Gewebe zugelassen werden. Es kann die Entscheidung auch auf Dritte übertragen werden.

Kann ich die Entscheidung auch auf andere übertragen?

Dies ist möglich, denn in Deutschland gilt laut Transplantationsgesetz die so genannte erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass nahe Angehörige die Entscheidung für oder gegen Organspende treffen können, wenn der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist. Diese wichtige Entscheidung anderen zu überlassen, ohne sich eindeutig geäußert zu haben, ist im Ernstfall für die Angehörigen eine große, zusätzliche Belastung. Deshalb sollte jeder seine persönliche Entscheidung zu Lebzeiten treffen.

Kann man bestimmen, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?

Das Bestimmen eines Empfängers ebenso der Ausschluss bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall nicht möglich. Die Zuteilung der Organe wird nach den Kriterien Notwendigkeit, Dringlichkeit und der Wartezeit durch die Stiftung Eurotransplant gezielt patientenorientiert und streng nach den von der Bundesärztekammer festgelegten Kriterien (für die Leber z.B. der sog. MELD-Score) vorgenommen. Ärzte, der Patient selbst, der Spender oder Spenderfamilien können hier keinen Einfluss ausüben.

Ist eine Erklärung zur Organspende auch in einer Patientenverfügung möglich?

Ihre Entscheidung können sie zusätzlich auch in der Patientenverfügung oder in einer Generalvollmacht dokumentieren. Einen Organspendeausweis sollten Sie dennoch bei sich tragen.

Wird der Empfänger informiert, wer sein Spender war?

Eine Organspende erfolgt grundsätzlich anonym. Der Empfänger wird nicht über die Herkunft des gespendeten Organs aufgeklärt. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Jeder Empfänger kann sich per Brief, anonym bei den Angehörigen seines Organspenders bedanken. Die Zustellung dieser Post geschieht über die Deutsche Stiftung Organtransplantation.

Ist es möglich, die Entscheidung zur Organspende zu ändern?

Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, kann dies jederzeit tun, er braucht nur den Organspendeausweis aus seinen persönlichen Papieren entfernen – und / oder einen neuen Ausweis mit einer anderen Entscheidung ausstellen. Es ist empfehlenswert die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss informieren!

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Infotelefon

Kostenlose Auskunft und Info-Material unter Infotelefon 0800 / 90 40 400 (gemeinsames Projekt der BZgA und der DSO)

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