Geänderte Leber-Verteilungskriterien für PSC-Patienten treten am 12.3.2012 in Kraft

In der Regel werden Lebern nach einem aus drei Laborwerten errechneten MELD-Score zugeteilt. Je höher der Score, desto größer die Wahrscheinlichkeit eines Organangebots für den Patienten.
Bei einigen Grunderkrankungen sind die Patienten zwar hochdringlich zur Transplantation, ihre tatsächliche Dringlichkeit zur Transplantation wird jedoch nicht über die Laborwerte (labMELD) adäquat abgebildet. Für solche Patienten gelten gesonderte Regeln. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (Standard Exceptions) wird ihnen ein sogenannter matchMELD zugewiesen.
Auch PSC-Patienten erhalten Punkte entsprechend den Standard Exceptions (SE). Auch seitens unseres Verbandes wurde darauf hingewiesen, dass die seither praktizierte Regelung für PSC-Patienten deren Dringlichkeit zur Ltx nicht entsprechend widerspiegelt. Bis zum März 2012 erhielten diese Patienten auf den tatsächlichen labMELD einen Punkteaufschlag gemäß 20% des Versterberisikos in den kommenden 3 Monaten (s. Tabelle)
Neu! Ab März 2012 werden Patienten, die die Voraussetzungen für die Aufnahme auf die Warteliste erfüllen, gemäß 15% Versterberisiko (= 22 MELD-Punkte) eingestuft. Jeweils nach drei Monaten erfolgt eine automatische Höherstufung entsprechend 10% Versterberisiko.
Wird ein Patient „nt“ (derzeit nicht transplantabel) eingestuft, erhält er in dieser Zeit folglich auch kein Organangebot, der erreichte Punktestand bleibt ihm aber erhalten und auch die Höherstufung erfolgt in dieser Zeit genauso, als wenn er nicht im „nt“-Status gelistet.
Die neue Regelung tritt am 12.3.2012 in Kraft.
Achtung ! Regelung gilt rückwirkend! Für bereits gelistete PSC-Patienten gilt die Regelung rückwirkend ab dem Datum der Listung. Das kann bedeuten, dass einige der PSC-Patienten ab März 2012 recht rasch ein Organangebot erhalten könnten. PSC-Patienten sollten diese Situation mit ihrem Ltx-Zentrum diskutieren.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
Ein PSC-Patient hat nach der früheren Regelung aktuell am 1. 1. 2012 einen MELD 18. Er ist seit dem 1. 12. 2010 gelistet.
Gemäß der neuen Regelung wird der Patient rückwirkend mit dem initialen Versterberisiko von 15% eingestuft. Das entspricht einem MELD 22.
Für die Zeit bis Dezember 2011 wären das also 15%+ 4x10% = 55% -> MELD 31. Bei der nächsten Stufe (Höherstufung am 1.3.2012) wären das dann Stufe 65% -> MELD 33
J.Riemer, Vorsitzende LD e.V.,
Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

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eingestellt: 2012-02-03 /Hi Stand: 2012-02-03
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