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Organspende

Geschenk von Mensch zu Mensch

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Viele Menschen verdanken ihr Leben einem Spenderorgan. Die Übertragung von Organen ist inzwischen ein etabliertes, sehr erfolgreiches chirurgisches Verfahren der Medizin. Die moderne Intensivmedizin ermöglicht es, bei einem toten Menschen die Funktion bestimmter Organe für kurze Zeit weiter aufrecht zu erhalten, um sie dann zu entnehmen. Durch geeignete Medikamente zur Unterdrückung der Organabstoßung können Patienten viele Jahre mit einem Spenderorgan leben. Fast 100.000 Transplantationen wurden bisher in Deutschland seit 1963 durchgeführt. Ca. 12.000 Menschen warten derzeit auf ein Spenderorgan.

 

Organspende

Bild mit OrganspendernTransplantationen sind nur möglich, wenn Menschen bereit sind, im Falle ihres Todes (in Ausnahmen auch zu Lebzeiten) ihre eigenen Organe zu spenden. Ob man sich nun Gedanken macht, eine Erklärung zur Organspende abzugeben, in der man für den Fall seines Todes festlegt, ob man Organe spenden will oder nicht, oder ob man als Patient vor einer Transplantation steht und nachdenkt, ob man ein gespendetes Organ annehmen möchte: Man braucht eine Vielzahl von Informationen, um für sich selbst die richtige Antwort finden zu können.

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Organspendeausweis

Wenn Sie sich eine Meinung zum Thema Organspende gebildet haben, dann sollten Sie ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festhalten. Das Formular erhalten Sie z.B. in manchen Arztpraxen, Apotheken und Behörden. Sie können aber auch gerne hier einen Organspendeausweis als pdf-Datei (38 kB) auf Ihren Rechner laden und selbst ausdrucken.

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Das Transplantationsgesetz (TPG)

Die rechtlichen Fragen in diesem Bereich beantwortet seit Dezember 1997 das Transplantationsgesetz (TPG). Hier ist geregelt, unter welchen Umständen Organe eines Menschen entnommen und einem anderen transplantiert werden dürfen. Grenzbereiche bergen immer die Gefahr des Missbrauchs. Auch hierauf geht das TPG ein. Es legt fest, was im Zusammenhang mit Organspende und Transplantation erlaubt und was verboten ist. Für Verstöße werden bis zu 5 Jahre Haft angedroht.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Seite der DSO (Deutsche Stiftung Organspende) unter:

http://dso.de/transplantationsgesetz/gesetzestext/main_idx.html

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Infotelefon

Kostenlose Auskunft und Info-Material unter Infotelefon 0800 / 90 40 400 (gemeinsames Projekt der BZgA und der DSO)

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